Straftaten bei der Rückkehr der Profis aus Bielefeld

Für alles, was das Forum selbst oder die Vereins-Homepage betrifft.
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
DAST
Administrator
Beiträge: 4757
Registriert: Do 30. Aug 2018, 13:56

Straftaten bei der Rückkehr der Profis aus Bielefeld

#1 Beitrag von DAST » Mi 21. Apr 2021, 19:12

Ich habe bezüglich der unsäglichen Aktionen einen Kommentar auch öffentlich verfasst.
Das Fußballfans hier und da auch hitzig sind, kommt überall mal vor. Nur das was bei
dieser Aktion passiert ist, ist eine geplante Straftat und ein vollkommenes NoGo!

Angebliche "Schalkefans" bringen dem S04 Schande.
Kurzer Kommentar zu den Vorfällen gestern bei der Rückkehr der Profis aus Bielefeld:
Es wird bei uns ganz sicher voll durchgegriffen, sollte ein Mitglied aus unserem Fanclub bei solchen oder ähnlichen Aktionen teilnehmen.
Hier 2 Auszüge aus unserer Satzung:
§ 2 Zweck und Aufgabe des Clubs
2.1 Zweck des Clubs ist es, die sportlichen Bemühungen und Interessen des FC Schalke 04 zu unterstützen.
2.2 Aufgabe der Mitglieder ist es, sich im Sinne des „Fair-Play-Gedankens“ jederzeit sportlich und fair zu verhalten. Durch das Verhalten der Mitglieder wird für das Ansehen und das Erscheinungsbild des FC Schalke 04 ein positives Image bewirkt. Dies gilt sowohl während der Austragung von Fußballspielen als auch außerhalb der Stadien in der Öffentlichkeit.
2.3 Der Club ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4 Mittel des Clubs dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Und dann:
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
5.1 Die Mitglieder sind verpflichtet, die sportlichen und ideellen Bestrebungen und Interessen des Clubs nach Kräften zu unterstützen sowie Beschlüsse der Cluborgane anzuerkennen.
5.2 Die Mitglieder sind berechtigt, an Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen. Sie haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht (eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen), wenn zum Zeitpunkt der Wahl kein Beitragsrückstand besteht. Die Mitglieder haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitglieder-versammlung Anträge zu stellen.
5.3 Bei Verstoß gegen die Satzung kann der Vorstand Strafen aussprechen, vom Ausschluss bei Veranstaltungen bis hin zum Ausschluss aus dem Club.
So wie wir sind 99% der Schalkefans, bzw. aller Fußballfans.
Bitte an alle Interessierten, verallgemeinert solche Straftaten nicht.
"Der auf Schalke tanzt Stolberg-Eifel e.V.", Reinholde Palm, 1. Vorsitzender

Benutzeravatar
Blue White 47
Beiträge: 30
Registriert: So 9. Sep 2018, 17:45

Re: Straftaten bei der Rückkehr der Profis aus Bielefeld

#2 Beitrag von Blue White 47 » Do 22. Apr 2021, 17:43

Kann ich nur unterschreiben!!!
Das war das aller letzte,diese Typen gehören aus dem Verkehr gezogen.
Sowas ist mit nichts zu entschuldigen,wenn ich nur daran denke das Legenden wie Asamoah und Büskens sowas miterleben mussten könnte ich nur noch Kotzen!!!

Antworten